Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) für Energieberatungsleistungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Energieberatungsleistungen, energetische Fachplanung und/oder Baubegleitung zwischen der Energieberatung Christoph Brünnet (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.3 Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern, soweit in einzelnen Klauseln nichts Abweichendes geregelt ist.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Energieberatungsleistungen ausschließlich auf Grundlage des jeweiligen Angebots in Verbindung mit den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Merkblättern und Anlagen der jeweiligen Förderprogramme.
2.2 Ein bestimmter Erfolg, insbesondere die Bewilligung oder Auszahlung von Fördermitteln, wird nicht geschuldet.
2.3 Planungsleistungen im Sinne der HOAI sind nicht Vertragsbestandteil, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
3. Pflichten des Auftragnehmers
3.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen entsprechend den Anforderungen der Förderprogramme und nach bestem Wissen.
3.2 Er ist unabhängig von bauausführenden Unternehmen, nimmt keine Vermittlungstätigkeiten vor und ist nicht an Lieferanten gebunden.
3.3 Eine Fristüberwachung für Förderanträge obliegt nicht dem Auftragnehmer.
3.4 Stichprobenkontrollen oder Dokumentationen für Förderstellen sind keine Bauüberwachung oder werkvertragliche Abnahme.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen vollständig, richtig und unentgeltlich zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt bereit. Hierzu gehören u. a.:
- Pläne, Verbrauchsdaten, Informationen zu früheren oder geplanten baulichen Veränderungen
- Leistungsverzeichnisse, Handwerkerangebote, Rechnungen, Fachunternehmererklärungen
4.2 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für:
- Fristgerechte Beantragung, Einreichung und Verwendung von Fördermitteln, Weiterleitung der Förderzusage
- Beauftragung und Koordination der bauausführenden Unternehmen
- Einhaltung der Förderbedingungen
4.3 Unterlässt der Auftraggeber seine Mitwirkung, ruhen die Leistungspflichten des Auftragnehmers. Nach angemessener Fristsetzung kann der Auftragnehmer den Vertrag kündigen und bis dahin erbrachte Leistungen abrechnen.
5. Vergütung und Nebenkosten
5.1 Es gilt die individuell vereinbarte Vergütung. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt Abrechnung nach Zeitaufwand. Jede angefangene Stunde wird mit 119€ vergütet.
5.2 Auf Eilaufträge mit einer Erledigungsfrist von maximal 5 Tagen sowie Wochenend-/Nachtarbeiten kann ein Zuschlag bis 30 % auf die vereinbarte Vergütung erhoben werden. Hierauf wird der Auftraggeber vor Bestätigung des Eilauftrags hingewiesen. Die Ausführung des Auftrags erfolgt nach Zustimmung des Auftraggebers zur Erhebung dieses Zuschlags in Textform.
5.3 Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6. Zahlungsbedingungen und Verzugsfolgen
6.1 Rechnungen sind sofort, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Zugang, ohne Abzug zahlbar.
6.2 Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer nach Mahnung und Fristsetzung die Arbeiten einstellen und Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern) bzw. 9 % (bei Unternehmern), verlangen. Der Auftragnehmer hat bei Verzug des Auftraggebers, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Diese Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
6.3 Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
7. Abschlagszahlungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für erbrachte Teilleistungen angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
8. Kündigung
8.1 Der Auftragnehmer kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug gerät, erforderliche Unterlagen nicht bereitstellt oder den Zugang zum Objekt verweigert.
8.2 Im Falle der Kündigung sind alle bis dahin erbrachten Leistungen in voller Höhe zu vergüten.
8.3 Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach § 621 BGB bleibt unberührt.
9. Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet er bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9.3 Die Haftung ist auf 250.000 € für Vermögensschäden beschränkt, sofern der Auftraggeber das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in dieser Höhe bei Vertragsabschluss nachweist.
9.4 Eine Haftung ist ausgeschlossen für:
- die Gewährung oder die Höhe von Förderungen durch die zuständige Förderstelle
- Abweichungen zwischen prognostizierten Energiebedarfswerten und tatsächlichem Verbrauch, es sei denn, diese beruhen auf einer fehlerhaften Berechnung des Auftragnehmers
- Indirekte Schäden, entgangenen Gewinn
9.5 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, über sämtliche Fördermöglichkeiten aufzuklären oder Fristen zu überwachen; eine gesonderte Beauftragung hierfür ist erforderlich.
9.6 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
9.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens.
10. Urheberrecht und Vertraulichkeit
10.1 Sämtliche durch den Auftragnehmer erstellten Unterlagen bleiben dessen geistiges Eigentum. Eine Weitergabe oder Nutzung durch den Auftraggeber außerhalb des Vertragszwecks ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
10.2 Der Auftragnehmer behandelt alle überlassenen Informationen vertraulich, soweit keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Offenlegung besteht.
11. Datenschutz
Sämtliche vom Auftraggeber erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt und nach Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht. Ausführliche Hinweise zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung. Diese liegt dem Angebot bei.
Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer Unterlagen auf Anforderung von BAFA oder DENA zur Qualitätssicherung weitergibt.
12. Schlichtung
Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, kann bei Streitigkeiten vor der Beschreitung des Rechtswegs mit Zustimmung des Auftraggebers die Schlichtungsstelle des GIH e. V. angerufen werden. Voraussetzung ist die Zustimmung der Berufshaftpflichtversicherung.
13. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt entbinden den Auftragnehmer für deren Dauer von seinen Leistungspflichten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungen zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Dies gilt auch, sofern der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Stand: 08.10.2025
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